BAO: § 236
VwGH 20. 6. 2018, Ra 2017/13/0064
Erfüllt ein Sachverhalt Merkmale sowohl der sachlichen als auch der persönlichen Unbilligkeit iSd §§ 2 und 3 der zu § 236 BAO ergangenen VO BGBl II 2005/435, ist im Rahmen einer Gesamtschau zu prüfen, ob die in rechtlicher Gebundenheit zu beurteilende Voraussetzung der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falls iSd § 236 Abs 1 BAO erfüllt ist.