Das JStG 2018 sehe eine Abzugsteuer bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten an bestimmte Infrastrukturbetreiber vor. Für Zahlungen ab 1. 1. 2019 werde damit Rechts- und Planungssicherheit für die Beteiligten geschaffen. Die Autorin stellt die Ausgangslage dar, um die Notwendigkeit der beschlossenen Neuregelung aufzuzeigen, und gibt einen Überblick über die neuen Bestimmungen.