Grundstücksübertragungen im Familienverband erfolgen häufig unter Fruchtgenussvorbehalt. Die Motive für die Übertragung lägen nicht immer im steuerlichen Bereich. Doch könnten steuerliche Überlegungen bei Fruchtgenussvereinbarungen eine Rolle spielen. Im zweiteiligen Beitrag legen die Autoren den Fokus auf die ertragsteuerlichen Konsequenzen bei Veräußerung einer mit Fruchtgenuss belasteten Immobilie im privaten Bereich.