Bestehen schwebende Dauerschuldverhältnisse, die während einer bestimmten Zeit nicht ordentlich gekündigt werden können, wie zB ein Mietvertrag für eine Filiale, müssen diese bei der Jahresabschlusserstellung beachtet werden.1 Während der Restlaufzeit des jeweiligen nicht ordentlich kündbaren Mietvertrags können filialbezogene Verluste entstehen, wenn die Nutzung des Mietgegenstands aus Sicht des Mieters an Wert eingebüßt hat. Der Beitrag konzentriert sich auf die unternehmens- und steuerrechtliche Behandlung von Drohverlustrückstellungen für diese filialbezogenen Verluste aus nicht ordentlich kündbaren Mietverträgen.