Nach dreijähriger Wartungspause meldet sich die Finanzverwaltung mit dem nun schon auf 673 Seiten angewachsenen EStR-Wartungserlass 2018 zurück. Der rasante Zuwachs des Umfangs des EStR-Wartungserlasses 2018 sollte den regelmäßigen Beobachter des österreichischen Steuerrechts aber nicht sonderlich überraschen, wurde dieser doch in den letzten Jahren mit neuen Bestimmungen und einschneidender Judikatur regelrecht geflutet. Die umfangreichen Anpassungen des diesjährigen EStR-Wartungserlasses sind dabei insb der Einbeziehung des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014,1 des Steuerreformgesetzes 2015/2016,2 des Gemeinnützigkeitsgesetzes 20153 sowie des Abgabenänderungsgesetzes 20154 geschuldet. Im folgenden Beitrag (Teil 2) sollen weitere wesentlichen Änderungen und Neuerungen des Wartungserlasses 2018 nach Themenschwerpunkten gegliedert und in Form kurzer Beiträge im Detail beleuchtet werden. Für Ausführungen zu den Themen Einkünftezurechnung bei zwischengeschalteten Körperschaften (Rz 104 EStR), Änderungen im Bereich der Spenden (Rz 1331 ff EStR), Zuschreibungsgebot gem § 208 UGB - die Zuschreibungsrücklage (Rz 2283 EStR, 2574 ff EStR) und unversteuerte Rücklagen nach dem RÄG 2014 (Rz 2467 ff EStR, Rz 3874 EStR) wird der Leser auf folgenden Beitrag verwiesen: Der EStR-Wartungserlass 2018 - Highlights (Teil 1)5.