UStG 1994: § 12 Abs 4 bis 6 (§ 6 Abs 1 Z 19)
VwGH 31. 1. 2018, Ra 2016/15/0001
Aus § 12 Abs 4 UStG ergibt sich, dass hinsichtlich der "Zurechenbarkeit" der Vorsteuer darauf abzustellen ist, ob und inwieweit der Unternehmer, dem eine Lieferung oder eine sonstige Leistung mit Umsatzsteuerausweis in Rechnung gestellt wird, diese Lieferung oder sonstige Leistung des rechnungsausstellenden Unternehmers zur Ausführung steuerpflichtiger (hier aus einer Hausapotheke) oder unecht steuerbefreiter Umsätze (als Arzt nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG) in Anspruch nimmt.