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Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), Grundstücksveräußerung, Immobilienertragsteuer

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/827ÖStZ 2018, 641 Heft 21 v. 23.11.2018

KStG 1988: § 1 Abs 3 Z 2, § 2 Abs 1 und § 21 Abs 3

VwGH 27. 6. 2018, Ro 2016/15/0025

Im Zuge der Neuregelung der Grundstücksbesteuerung durch das 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22, wurden auch Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen gem § 30 EStG in den Katalog der bei inländischen KöR (§ 1 Abs 3 Z 2 KStG) beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte iSd § 21 Abs 3 KStG aufgenommen.

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