EStG 1988: § 2 Abs 2a
VwGH 21. 2. 2018, Ro 2016/13/0027 bis 0029
Das beteiligungsbezogene Verlustausgleichs- und Vortragsverbot nach § 2 Abs 2a erster Fall EStG wurde mit dem StRefG 2000, BGBl I 1999/106, zur Bekämpfung von Verlustbeteiligungsmodellen eingeführt und betrifft negative Einkünfte aus einer Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Entgegen einer dazu (zum auf einen Renditenvergleich bezogenen Regelbeispiel) bestehenden Verwaltungsmeinung (Rz 166 EStR 2000) können steuerliche Vorteile auch dann im Vordergrund stehen, wenn ein hohes außersteuerliches Risiko besteht.