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Beteiligungsbezogenes Verlustausgleichs- und Vortragsverbot, Erzielen steuerlicher Vorteile

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/821ÖStZ 2018, 639 Heft 21 v. 23.11.2018

EStG 1988: § 2 Abs 2a

VwGH 21. 2. 2018, Ro 2016/13/0027 bis 0029

Das beteiligungsbezogene Verlustausgleichs- und Vortragsverbot nach § 2 Abs 2a erster Fall EStG wurde mit dem StRefG 2000, BGBl I 1999/106, zur Bekämpfung von Verlustbeteiligungsmodellen eingeführt und betrifft negative Einkünfte aus einer Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Entgegen einer dazu (zum auf einen Renditenvergleich bezogenen Regelbeispiel) bestehenden Verwaltungsmeinung (Rz 166 EStR 2000) können steuerliche Vorteile auch dann im Vordergrund stehen, wenn ein hohes außersteuerliches Risiko besteht.

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