Zwar neige sich dieser Sommer bereits seinem Ende zu, die "klassische" Geldbeschaffungsquelle von Vereinen, Feuerwehren etc, oft mehrere Tage währende "gesellige Veranstaltungen" bzw andere gastgewerbliche Aktivitäten, seien dennoch immer brisant. Zur Frage, ob derartige Aktivitäten abgabenrechtliche Folgen auslösen, erfolgten kürzlich legistische Änderungen wie auch Neuaussagen des BMF.