Die tägliche Praxis sowie einzelne Judikate zeigten, dass auch nach mehr als 25 Jahren UmgrStG der Zusammenschluss noch immer Verständnisprobleme bereite. Dies sei irritierend, weil der Umfang der gesetzlichen Regelungen und Neuerungen überschaubar erscheine und die rechnerische Richtigkeit eines Zusammenschlusses für den Steuerpflichtigen bzw dessen Berater durch eine mathematisch relativ einfache