Aufgrund der jahrelangen Niedrigzinspolitik melde sich bei Banken ein Bewertungsthema zurück, das künftig zu wesentlichen Prüfungsfeststellungen führen könne. Die laut BWG zulässige Abschreibung des Agio sei nämlich aus steuerlicher Sicht für am Sekundärmarkt erworbene Papiere kaum mehr zulässig.