In § 6 Z 2 lit a EStG wird ein Abzugsverbot für Aufwendungen aus pauschalen Forderungswertberichtigungen normiert. Wir zeigen in diesem Beitrag, dass dieses Verbot nicht greift, wenn die UGB-Bilanzierung auf Basis der für IFRS 9 erforderlichen Einzelbetrachtung erfolgt, weil dann jedenfalls eine Einzelwertberichtigung vorliegt.