vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mögliche Folgen der Meldepflicht von aggressiven Steuermodellen für Unternehmen - eine kleine DAC-Genese

Internationales SteuerrechtMag. Stefan Schuster, MBA MScÖStZ 2018/767ÖStZ 2018, 610 Heft 20 v. 31.10.2018

Mit der geänderten EU-Amtshilfe-RL11RL 2011/16/EU des Rates v 15. 2. 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG , ABl L 2011/63, 1. 2011/16/EU (DAC 1)22Directive on Administrative Cooperation (DAC). durch die Steuerintermediären-RL33Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates v 25. 5. 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen. (DAC 6) wurde ein weiterer Schritt zur Transparenz von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen in der Union gesetzt. Ein kurzer Abriss über die historische Entwicklung des Informationsaustausches ist nicht nur eine rechtshistorische Übung, sondern kann Aufschluss über die weiteren künftigen Entwicklungen geben. Obwohl die Umsetzung der RL im gegebenen Rahmen dem nationalen Gesetzgeber bis 31. 12. 2019 vorbehalten ist, soll bereits heute der Versuch unternommen werden, mögliche Konsequenzen für Unternehmer zu skizzieren. Dies erscheint auch deshalb interessant, weil bereits gegenwärtige Konstruktionen davon betroffen sein können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte