Mit der geänderten EU-Amtshilfe-RL1 2011/16/EU (DAC 1)2 durch die Steuerintermediären-RL3 (DAC 6) wurde ein weiterer Schritt zur Transparenz von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen in der Union gesetzt. Ein kurzer Abriss über die historische Entwicklung des Informationsaustausches ist nicht nur eine rechtshistorische Übung, sondern kann Aufschluss über die weiteren künftigen Entwicklungen geben. Obwohl die Umsetzung der RL im gegebenen Rahmen dem nationalen Gesetzgeber bis 31. 12. 2019 vorbehalten ist, soll bereits heute der Versuch unternommen werden, mögliche Konsequenzen für Unternehmer zu skizzieren. Dies erscheint auch deshalb interessant, weil bereits gegenwärtige Konstruktionen davon betroffen sein können.