Zwischen dem Finanzamt und einer Kindesmutter war strittig, ob Rechtsanwaltskosten iZm einem von der Kindesmutter so bezeichneten "Obsorgestreit" betreffend das gemeinsame Kind mit dem getrennt lebenden Kindesvater eine außergewöhnliche Belastung darstellen können. Das BFG anerkannte diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung (Erkenntnis vom 26. 9. 2017, RV/7101794/2017), wogegen das Finanzamt Revision an den VwGH erhob.