Die im abgabenrechtlichen Verfahren zuständigen Finanz- und Höchstgerichte stünden in der Verantwortung, auf Basis der geltenden Rechtslage und des ihnen bekannten Sachverhalts zu entscheiden. Sonstige Parameter sollten keine Auswirkungen auf ihre Entscheidungen haben. Für die Praxis stelle sich die Frage, wie wirksam der Rechtsschutz und das Verfahrensrecht im österreichischen Abgabenrecht ausgestaltet sind und wie nahe die richterliche Entscheidungsfindung diesem idealtypischen Rechtssystem tatsächlich komme. In drei Beiträgen werden die Ergebnisse einer empirischen Studie zusammengefasst und aufgezeigt, dass vor Gericht nicht nur der Sachverhalt entscheidend sei.