Der Zuzugsfreibetrag ziele darauf, im Wettbewerb um die besten Köpfe Anreize für ausländische Wissenschaftler für einen Zuzug nach Österreich zu setzen. Wann allerdings ein solcher Zuzug vorliege, sei im jüngsten Fachschrifttum höchst strittig. Die Autoren versuchen, die Diskussion um weitere Punkte zu bereichern. Dem Zuzugsbegriff liege ein weites Begriffsverständnis zugrunde, wonach auch die Wohnsitzbegründung iZm der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht ausreichen könne, um in den Genuss einer Zuzugsbegünstigung zu kommen.