Mit dem am 4. Juli 2018 im Nationalrat beschlossenen JStG 2018 würden "Klarstellungen" im Hinblick auf die Frage der grundstücksbesitzenden Gesellschaft bei Anteilsübertragungen gem § 1 Abs 2a GrEStG und Anteilsvereinigungen gem § 1 Abs 3 GrEStG gesetzlich verankert und Ergänzungen an der Differenzbesteuerung in § 1 Abs 5 GrEStG vorgenommen. Diese ausgewählten Änderungen werden dargestellt und deren Auswirkungen analysiert.