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Die Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG): Eine gleichheitswidrige Sonderabgabe (Kehrer, ÖStZ 2018/580, S. 470)

Artikelrundschau August 2018 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/759ÖStZ 2018, 588 Heft 19 v. 15.10.2018

Der urkundenmäßige Abschluss von Bestandverträgen löst eine Abgabenpflicht aus, wovon Wohnraummieten jedoch befreit sind. Insofern treffe die Steuer nahezu ausschließlich Unternehmer, die Bestandverhältnisse aus betrieblichen Gründen eingehen. Deren selektive Mehrbelastung sei vom rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers jedoch nicht gedeckt, sodass ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vorliege.

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