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Formelle und materielle Voraussetzungen für die Vereinfachung von Dreiecksgeschäften (Aigner/Tumpel, SWK 23-24/2018, S. 994)

Artikelrundschau August 2018 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/755ÖStZ 2018, 588 Heft 19 v. 15.10.2018

Der EuGH habe einen vom Finanzamt als verunglücktes Dreiecksgeschäft bezeichneten Sachverhalt entschieden. Wie bereits aus seiner Judikatur zu den Steuerbefreiungen und dem Vorsteuerabzug sehe der EuGH auch bei der Vereinfachung für Dreiecksgeschäfte keinen Grund zur Versagung bei Nichterfüllung der formellen Anforderungen, wenn keine Beteiligung an einer Steuerhinterziehung vorliegt und der sichere Nachweis, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden, dadurch nicht verhindert werde.

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