Durch das JStG 2018 würden im umsatzsteuerlichen Bereich im Wesentlichen Anpassungen an das Unionsrecht vorgenommen. Dies gelte bspw für die Sonderregelung für Reisebüros oder den ersten Teil des sog "E-Commerce-Pakets". Weiters werde im Bereich der Bildungsleistungen sowie der Istbesteuerung höchstgerichtliche Rechtsprechung umgesetzt.