Die seit 1. 3. 2015 bestehende und bis längstens Dezember 2022 befristete Verpflichtung von Kreditinstituten zur Meldung höherer Kapitalabflüsse gegenüber dem BMF habe zu einer kontroversen Diskussion über die damit verbundenen (Prüf-)Befugnisse der Finanzverwaltung geführt. Die Autoren beleuchten die Intention des Gesetzes näher und verdeutlichen, in welchem rechtlichen Rahmen die Abgabenbehörde Überprüfungen von Kapitalabflussmeldungen vornimmt.