1993 sei ein Übergangssteuersystem für grenzüberschreitende Gütertransaktionen eingeführt worden, welches 25 Jahre Bestand hatte, weil das ursprünglich entwickelte System der Besteuerung am Ort der Niederlassung des Lieferanten schwierig umzusetzen war. Jüngste Entwicklungen hätten einen neuen Ansatz ermöglicht und die Kommission habe einen Vorschlag für das Funktionieren des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten vorgelegt.