Anlässlich der 12. SWI-Jahreskonferenz wurden Sachverhalte präsentiert, in welchen ö Gesellschaften über Beteiligungen an ausl Gesellschaften wiederum an ö Enkelgesellschaften beteiligt sind. Fraglich war, ob diese Enkelgesellschaften in die Gruppe einbezogen werden können. Die Autoren fassen die wesentlichen Diskussionspunkte zusammen.