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Extrembergsteiger: weder Sportler noch Unterhaltungskünstler (Renner, ÖStZ 2018/474, S. 359)

Artikelrundschau August 2018 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/731ÖStZ 2018, 585 Heft 19 v. 15.10.2018

Bei internationalen Steuerfällen könne die Frage, ob ein Steuerpflichtiger als Sportler bzw eine damit iZ stehende Vortragstätigkeit als künstlerisch bzw unterhaltend zu qualifizieren ist, von Relevanz sein. Der VwGH habe beide Beurteilungen bei einem Extremsportler bzw diesbezüglichen Vorträgen verneint und damit Ö grundsätzlich uneingeschränktes Besteuerungsrecht bejaht.

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