Um die Zulässigkeit von "Bankomatentgelten" zu beurteilen, müsse die Bargeldbehebung an einem Geldausgabeautomaten bzw Bankomaten rechtlich eingeordnet werden. Bereits näher untersucht sei die Behebung an einem Gerät des kontoführenden Kreditinstituts oder an Geräten von Vertragspartnern des Instituts. Umstritten sei hingegen die Behebung bei einem unabhängigen Betreiber. Dazu ergingen bisher zwei Entscheidungen des OGH. Unter ihrem Eindruck sollen Bankomatbehebungen und daran anknüpfende Entgeltvereinbarungen aus zivilrechtlicher Sicht untersucht werden.