Die Regelwerke der Rechnungslegung legen besondere Anforderungen an den Ausweis und an die Angabe von Beziehungen zu und Transaktionen mit nahestehenden Personen fest. Ziel des Beitrags ist es, auf die Definition der nahestehenden Unternehmen und Personen einzugehen sowie die derzeitige Rechtslage in Bezug auf die erforderlichen Anhangangaben darzustellen und in diesem Zusammenhang die Frage aufzuwerfen, wie die Marktüblichkeit von Transaktionen bestimmt werden kann. Anschließend folgt ein kurzer Überblick über mögliche rechtliche Konsequenzen für Organmitglieder bei Vorliegen von unzulässigen marktunüblichen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen sowie die Behandlung der Frage der Zulässigkeit solcher Geschäfte.