Neben inhaltlichen Klarstellungen enthalte der WiEReG-Erlass auch Konkretisierungen, etwa im Hinblick auf die Voraussetzungen für subsidiäre Meldungen, die Anforderungen an eine berechtigte Einsichtnahme oder die finanzstrafrechtliche Verantwortung für Meldeverstöße. Der Autor bietet einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte.