Mit dem JStG 2018 sollten die Regelungen des § 10 Abs 4 bis 6 KStG idgF abgeschafft werden. Die bisherige switch-over-Klausel solle in Zukunft durch die sog Hinzurechnungsbesteuerung ersetzt werden, mit welcher die Besteuerung von ausländischen (passiven) Einkünften entsprechend den Vorgaben der Anti-BEPS Richtlinie umgesetzt werde.