Während die Zurechnung des steuerrechtlichen Ergebnisses zum Investor eindeutig aus dem Immobilieninvestmentfonds-Gesetz (ImmoInvFG) hervorgehe, enthalte das ImmoInvFG nur sehr kursorische Regelungen zur Gewinnermittlung des Fonds selbst. Die Autoren des Beitrags erläutern die Gewinnermittlung des Fonds und diskutieren Zweifelsfragen der steuerlichen Erfolgsrechnung.