Die Frage nach der Behandlung von während der Gruppenzeit entstandenen Verlusten bei Umgründungen eines Gruppenmitglieds könne nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Dies gelte auch für Umgründungen eines aus der Unternehmensgruppe ausgeschiedenen Gruppenmitglieds. Der Autor zeigt, dass die beim Gruppenträger befindlichen Verluste der ausgeschiedenen Körperschaft bei Umgründungen dieses ehemaligen Gruppenmitglieds nicht betroffen seien, solange es nicht zu einem Vermögenstransfer vom ehemaligen Gruppenmitglied auf dessen frühere Unternehmensgruppe komme.