Das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) verankert in § 16 Abs 5 UmgrStG Regeln zur Einbringung von Gebäuden ohne Grund mithilfe einer Baurechtseinräumung ("Baurechtseinbringung"). Die Neuregelung wird mit einer Trennung von Grund und Gebäude mithilfe wirtschaftlichen Eigentums verglichen. Eine Sanierung misslungener Baurechtseinbringungen wird untersucht.