Die AFRAC-Stellungnahme 27 zu Personalrückstellungen werte Versicherungslösungen zur Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen bilanzierender Unternehmen wesentlich auf. Neben optischen Aspekten könne damit auch eine Kostenersparnis bzw Eliminierung des Zinsrisikos einhergehen. Dabei sei aber besondere Obacht geboten.