Aufgrund der Änderungen durch das RÄG 2014 seien eigene Anteile in der Unternehmensbilanz nicht mehr als Vermögensgegenstand auszuweisen, sondern direkt vom Eigenkapital abzusetzen. Eigene Anteile lassen die unternehmensrechtliche GuV künftig unberührt. Die Autorin untersucht die Auswirkungen dieser Änderungen auf die unternehmensrechtliche Bilanzierung und die steuerliche Gewinnermittlung. Die steuerliche Behandlung sei mangels Klarstellung seitens der Finanzverwaltung nicht eindeutig.