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Einbauküche ist keine außergewöhnliche Belastung (Schantl, taxlex 6/2018, S. 184)

Artikelrundschau Mai 2018Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/609ÖStZ 2018, 492 Heft 15 und 16 v. 24.8.2018

Der Einbau einer neuen, modernen, zeitgemäßen Küche (höhere Arbeitsfläche, höheres Backrohr und höherer Kühlschrank) stellte auch bei erheblicher Bewegungseinschränkung keine außergewöhnliche Belastung dar, sondern sei allgemein komforterhöhend und als bloße Vermögensumschichtung, nicht als außergewöhnliche Belastung gem § 34 EStG berücksichtigungsbar.

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