Das Bundesfinanzgericht hat einen Sportrollstuhl iZm einer Gehunfähigkeit als Behindertenhilfsmittel beurteilt. Die Anschaffung sei daher zwangsläufig erwachsen und die Aufwendungen somit eine außergewöhnliche Belastung.
Das Bundesfinanzgericht hat einen Sportrollstuhl iZm einer Gehunfähigkeit als Behindertenhilfsmittel beurteilt. Die Anschaffung sei daher zwangsläufig erwachsen und die Aufwendungen somit eine außergewöhnliche Belastung.