Der BMF habe auf die in der Literatur geäußerte Kritik reagiert und versucht, die Verordnung für nichtbuchführende Gewerbetreibende zu reparieren. Dies sei misslungen. Auch die geänderte VO entspreche nicht dem klaren Gesetzeswortlaut. Auch im Bereich der Führung des Wareneingangsbuches in den einzelnen Pauschalierungsverordnungen wäre eine Harmonisierung angebracht bzw wären die §§ 127 f BAO zu streichen.