Seit 1. 1. 2018 seien sowohl IFRS 15 als auch IFRS 9 verpflichtend anzuwenden. Die nach IFRS rechnungslegungspflichtigen ö Unternehmen müssten sich jedoch bereits in den Vorjahren mit den Auswirkungen der neuen Standards auseinandersetzen, um die Angabepflichten gemäß IAS 8.30 und 8.31 erfüllen zu können. Diese Angaben seien 2018 erneut ein Prüfungsschwerpunkt von ESMA und der nationalen Prüfstelle OePR. Der Beitrag will anhand einer empirischen Analyse von 42 ö, an der Wiener Börse notierten Unternehmen zeigen, ob und wie die Angabepflichten iSd IAS 8.30 und 8.31 erfüllt wurden.