Im Rahmen des APRÄG 2016 wurde auch das System der externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften im Gefolge der EU Audit Reform neu konzipiert.
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Seit Inkrafttreten des APAG sei es der APAB möglich, Qualitätssicherungsprüfungen (wie auch Inspektionen) auf Basis eines risikoorientierten Ansatzes gegenüber Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften anzuordnen. Der Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Vorgaben zur risikoorientierten Anordnung von Qualitätssicherungsprüfungen gemäß APAG, also dem Non-PIE-Bereich der externen Qualitätssicherung.