Mit einer namenlosen Novelle des Einkommensteuergesetzes soll die steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuung auf neue Beine gestellt werden. Die bisherige Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung gem § 33 Abs 9 EStG im Rahmen der Veranlagung und der Kinderfreibetrag sollen von einem sogenannten "Familienbonus Plus" abgelöst werden, der in § 33 Abs 3a EStG zu finden sei. Den Erläuterungen ist zu entnehmen, dass Eltern, die neben der Erziehung ihrer Kinder gleichzeitig berufstätig seien, eine höhere Anerkennung erfahren sollen, indem eine Steuerentlastung eingeführt werde.