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Abzinsungssatz für Personalrückstellungen (müsste eigentlich Pensionsrückstellungen heißen) verfassungswidrig? (Moser, BFGjournal 5/2018, S. 184)

Artikelrundschau Mai 2018Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/552ÖStZ 2018, 449 Heft 13 und 14 v. 21.8.2018

Das FG Köln habe das BVerfG angerufen, eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des gesetzlich festgesetzten Zinssatzes für die Berechnung der steuerrechtlichen Pensionsrückstellung zu fällen. Die Entscheidung sei auch für Ö von großem Interesse, zumal auch § 14 EStG zwingend vorsehe, dass der Pensionsrückstellung ein Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde zu legen sei.

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