Im Rahmen eines Strafverfahrens könne der Steuerpflichtige mit erheblichen Kosten konfrontiert werden, welche unabhängig vom Ausgang des Verfahrens anfallen. Obwohl die Frage nach der ertragsteuerlichen Berücksichtigung dieser Kosten hohe praktische Relevanz aufweise, sei diese bis dato nicht abschließend geklärt. Die Autoren geben einen Überblick zum aktuellen Stand der Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Abwehrkosten.