Die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer werde immer mehr zum Spezialgebiet für Steuerexperten: Dass die Umsatzsteuer europäischen Zuschnitts schon längst keine Buchhaltersteuer mehr sei, bedürfe keiner näheren Erläuterung. Dass Kleinunternehmer immer öfter den Rat von Steuerexperten in Sachen Umsatzbesteuerung benötigen, sei alles andere als verständlich, aber auch Faktum. Das beginne bereits bei der Umsatzgrenze. Seit dem 1. 1. 2017 bleiben die meisten steuerfreien Umsätze bei der Berechnung der Umsatzgrenze außer Betracht. Es solle damit eine Vereinfachung für Unternehmer erreicht werden, die vorwiegend eine steuerfreie Tätigkeit ausüben und nur geringfügige steuerpflichtige Umsätze erzielen. Doch gelte dieses Privileg nicht für alle befreiten Umsätze.