Im Erk v 1. 6. 2017, Ro 2015/15/0037, hat der VwGH ausgesprochen, dass die umsatzsteuerliche Behandlung einer Anzahlung (als leistungsbezogene Vorauszahlung) von den Verhältnissen des Jahres abhänge, für das die Anzahlung als Vorauszahlung geleistet werde. Dies entspreche der hA. In einem Beitrag sei aus dem Erkenntnis allerdings geschlossen worden, dass Anzahlungen im Rahmen der Sollbesteuerung und generell Umsätze im Rahmen der Istbesteuerung für die Er-