In Anbetracht zahlreicher auf dem AbgÄG 2016, BGBl I 2016/117, basierender, mit Wirksamkeit ab dem 1. 1. 2017 Eingang in den den "Rechtsschutz" determinierenden 7. Abschnitt der Bundesabgabenordnung (BAO) gefunden habenden Änderungen wollen die Autoren den Lesern nicht nur die nunmehr nämliche Änderungen beinhaltenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen näher bringen, sondern auch Aussagen betreffend die "Wirkungen" derselben im Vergleich zu der bis zum 31. 12. 2016 geltenden Rechtslage tätigen.