Die Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer haben für mediales Aufsehen gesorgt: In den Medien wurde teilweise die Befürchtung geäußert, dass mit den neuen GrESt-Regelungen (jeweils § 1 Abs 2a und Abs 3 letzter Satz GrEStG 1987) die Interessen jener Gruppen bedient werden sollen, die den Wahlkampf des derzeitigen Bundeskanzlers finanziert haben.1