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§ 10a KStG: Passiveinkünfte bei niedrig besteuerten Auslandsaktivitäten

Steuerrecht aktuellPriv.-Doz. Dr. Christoph Marchgraber/DDr. Hans ZöchlingÖStZ 2018/504ÖStZ 2018, 388 Heft 13 und 14 v. 21.8.2018

Die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD)11Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts, ABl L 193 (19. 7. 2016), 1 ff, geändert durch Richtlinie (EU) 2017/952 des Rates vom 29. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern, ABl L 144 (7. 6. 2017), 1 ff. verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung zahlreicher Maßnahmen, die von der OECD in den 2015 finalisierten Reports zu den einzelnen Punkten des BEPS-Aktionsplans22OECD, Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting (2013). vorgeschlagen und in weiterer Folge von der EU - ergänzt um weitere Maßnahmen33Siehe zB die in Art 5 ATAD enthaltenen Regelungen für eine Entstrickungsbesteuerung. Vgl dazu Mayr, Wegzugsbesteuerung gem Art 5 Anti-BEPS-RL, in Kirchmayr/Mayr/Hirschler/Kofler (Hrsg), Anti-BEPS-Richtlinie: Konzernsteuerrecht im Umbruch (2017) 61 (61 ff); Mechtler, Anti-BEPS-RL: Umsetzungsbedarf bei der Wegzugsbesteuerung? RdW 2016, 859 (859 ff); Stefaner/Steiner, Anti-BEPS-Richtlinie, in Stefaner/Schragl (Hrsg), SWK-Spezial Wegzugsbesteuerung (2016) 150 (150 ff). - aufgegriffen wurden. Mit dem derzeit als Regierungsvorlage vorliegenden Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018)44190/RV BlgNR 26. GP. hat sich die Regierung dieser Aufgabe nunmehr angenommen. Der darin enthaltene Entwurf eines § 10a KStG gehört wohl zu den steuerpolitisch brisantesten und legistisch herausforderndsten Inhalten des JStG 2018. Immerhin soll damit die steuerliche Beurteilung von Passiveinkünften bei niedrig besteuerten Auslandsaktivitäten von in Österreich steuerpflichtigen Körperschaften auf neue Beine gestellt werden. Um einen ersten Eindruck zu verschaffen, wird in diesem Beitrag auf die Hintergründe, Inhalte und ausgewählte Zweifelsfragen des § 10a KStG eingegangen.

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