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Jahressteuergesetz 2018: Ausgewählte Änderungen im EStG und UmgrStG

Steuerrecht aktuellUniv.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB/Elisabeth HöltschlÖStZ 2018/503ÖStZ 2018, 379 Heft 13 und 14 v. 21.8.2018

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 werden ua Bestimmungen im EStG, KStG und UmgrStG an die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. 6. 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (Anti Tax Avoidance Directive, ATAD bzw Anti-BEPS-Richtlinie) angepasst. Kernpunkt der Novellierungen im EStG sind insb die Bestimmungen zur Wegzugsbesteuerung in § 6 Z 6 EStG hinsichtlich der Verkürzung des Ratenzahlungszeitraums für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von 7 Jahren auf 5 Jahre und die neuen Bestimmungen in § 107 EStG, mit denen eine Abzugssteuer bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten eingeführt wird.11Vgl ErlRV 190 BlgNR 26. GP 1. Im UmgrStG wird ua eine ausdrückliche gesetzliche Regelung betreffend die Zurückbehaltung eines Gebäudes bei bebauten Grundstücken im Wege eines Baurechts geschaffen.22Vgl ErlRV 190 BlgNR 26. GP 2.

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