IAS 7 sehe in seiner ergänzten Fassung spätestens für Konzernabschlüsse zum 31. 12. 2017 eine verpflichtende Überleitungsrechnung für Verbindlichkeiten vor, deren Cashflows der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen seien. Dabei sei auch ein Einbezug korrespondierender finanzieller Vermögenswerte vorgesehen, wobei der Standardsetter detaillierte Ausführungen hierzu schuldig bleibe.