vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Replik zum Ansatzwahlrecht für latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen nach AFRAC 30 (Eiter/Hirschler/Höltschl, RWZ 2018/27, S. 124)

ArtikelrundschauApril 2018 - Teil 2MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/498ÖStZ 2018, 376 Heft 12 v. 8.8.2018

Gem § 198 Abs 9 Satz 3 UGB können für künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen aktive latente Steuern in dem Ausmaß angesetzt werden, "in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind oder soweit überzeugende substantielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in Zukunft zur Verfügung stehen wird". AFRAC 30 leite aus dieser Gesetzesformulierung ein auf zwei Wertansätzen aufbauendes Ansatzwahlrecht von latenten Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen ab. Im Beitrag werden die Hintergründe und Überlegungen zu diesem Wahlrecht ausgeführt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!